Internationaler rechtsschutz

Patentierung von Erfindungen und Gebrauchsmustern im Ausland.

Der Schutz von Erfindungen und Gebrauchsmustern gilt nur in den Staaten, in denen sie patentiert sind.

 

Internationale Patentierung im Rahmen des Patentzusammenarbeitsvertrags (PCT)

Besonderheiten

  • Das ermöglicht durch die Einreichung einer Anmeldung Patente in einem von 152 Ländern zu erhalten.
  • Übergang in die nationale Phase in ausgewählten Ländern innerhalb von 20 oder 30 Monaten ab dem Prioritätsdatum.
  • Erhalt von Schutzrechtsurkunden in jedem Land.

Europäisches Patentamt

Das ermöglicht den Erfindungsschutz in 38 Ländern der Europäischen Union durch die Einreichung einer Anmeldung zu erhalten.

Die Anmeldung wird über einen europäischen Patentanwalt in einer der Amtssprachen des EPA (Deutsch, Englisch, Französisch) eingereicht. Es werden Länder festgelegt, in denen der Schutz beantragt wird.

Eurasisches Patentamt (EAPO)

Das ermöglicht den Erfindungsschutz in 8 Ländern der EAPO durch die Einreichung einer Anmeldung zu erhalten.

Besonderheiten

  • Bei der Einreichung einer Anmeldung ist die Angabe der Teilnehmerstaaten und dementsprechend die Zahlung von Gebühren nicht erforderlich.
  • Die Anmeldung wird in russischer Sprache eingereicht und Übersetzungen in einzelne Landessprachen sind nicht erforderlich, wenn das Patent in bestimmten angegebenen Staaten gültig werden soll.
  • Es ist nicht erforderlich, zusätzliche jährliche Gebühren zu zahlen, um die Gültigkeit der Anmeldung während der Sachbearbeitung aufrechtzuerhalten.
  • Nach Erteilung eines Patents erfolgt die Zahlung der jährlichen Gebühren für die Aufrechterhaltung der Gültigkeit eines eurasischen Patents zentral an das Amt.

 

Nationales Patent in einem einzelnen Land

Stufen

  • Die Anmeldung wird in der Sprache des ausgewählten Landes durch einen ausländischen Patentanwalt eingereicht.
  • Bezahlung von Gebühren und Dienstleistungen eines Patentanwalts. 
  • Sachbearbeitung im Zusammenhang mit der Anmeldung beim Patentamt des Landes.
  • Erlangung einer Schutzrechtsurkunde.

In einer Reihe von Ländern kann nicht nur eine Erfindung, sondern auch ein Gebrauchsmuster patentiert werden.

Markenregistrierung im Ausland

Der Markenschutz gilt nur in den Ländern, in denen sie registriert sind.

Internationale Registrierung im Rahmen des Madrider Systems

Es ist möglich, das Markenzeichen in verschiedenen Ländern zu schützen, indem eine Anmeldung im Rahmen des Madrider Systems eingereicht wird. Das System ermöglicht es, das Markenzeichen in 112 Ländern unter Schutz zu stellen, was die Registrierungskosten erheblich senken kann, wenn sie in mehreren Ländern gleichzeitig benötigt wird.

 

Besonderheiten

  • Eine Anmeldung wird für mehrere Ländern, in einer Sprache und in einer Empfangsstelle (Internationales Büro WIPO) ohne Beteiligung ausländischer Vertreter eingereicht.
  • Zahlung einer Gebühr bei der WIPO.

 

Registrierung beim regionalen Amt

Es gibt internationale Organisationen, die in mehreren Ländern gleichzeitig einen Markenschutz bieten:

  • EUIPO ist das Amt für geistiges Eigentum der Europäischen Union.
  • BOIP  - Benelux Amt für geistiges Eigentum.
  • OAPI - Afrikanische Organisation zum Schutz des geistigen Eigentums
  • ARIPO  - Afrikanische regionale Organisation für geistiges Eigentum.

Die Anmeldung wird über einen Patentanwalt oder einen Anwalt eines der Länder der regionalen Organisation eingereicht.  Diese Option ist nützlich, wenn die Registreirung in mindestens zwei Ländern innerhalb derselben Organisation erfolgen soll.

Registrierung beimnationalen Amt

Die Anmeldung wird beim Amt des ausgewählten Landes in der jeweiligen Landessprache eingereicht, in der Regel über einen örtlichen Patentanwalt oder Anwalt.

Diese Option ist sinnvoll, wenn die Anmeldung in 1-3 Ländern zu registrieren ist und auch wenn das Land nicht im Madrider System enthalten ist.

 

Registrierung von Geschmacksmustern im Ausland

Der Schutz von Geschmacksmustern gilt nur in den Staaten, in denen Patente oder Zertifikate für sie erworben wurden.  

Internationale Registrierung im Rahmen des Haager Systems

Es ist möglich, in verschiedenen Ländern Schutz zu erlangen, indem eine Anmeldung im Rahmen des Haager Systems für internationale Registrierung von Geschmacksmustern eingereicht wird. Das System bietet Designschutz in 90 Ländern, wobei sich die Patentierungskosten erheblich senken lassen. 

Registrierung beimnationalen Amt

Auf dem Hoheitsgebiet von Staaten, die dem Haager System nicht beigetreten sind, wird der Schutz durch Patentierung gemäß ihren nationalen Verfahren in der Regel durch Patentanwälte dieser Länder gewährleistet.

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