Geschmacksmuster

Ein Geschmacksmusterpatent schützt das Erscheinungsbild (Design) eines Produkts für bis zu 25 Jahren. Dazu muss das Design Weltneuheit und Originalität aufweisen.

 

Ein Geschmacksmusterpatent ist nicht das einzige, aber das optimale Mittel das Erscheinungsbild zu schützen.

Gleichzeitig wird das Erscheinungsbild des Produkts bei Designarbeiten urheberrechtlich geschützt. Der Schutzumfang ist bebei jedoch eng. Der Schutzbereich umfasst nur Fälle des direkten Kopierens eines Produkts, des Kopierens seines wesentlichen (Original-) Teils oder des Kopierens mit geringfügigen Änderungen („Überarbeitung“ eines Werks).

Das Erscheinungsbild des Produkts, seiner Verpackung oder eines Verpackungsfragments kann auch durch die Registrierung des Markenzeichens geschützt werden. Dafür muss das Erscheinungsbild jedoch eine sehr hohe Unterscheidbarkeit aufweisen - einen solchen Grad an Originalität, der es ermöglicht, die Waren nach dem Erscheinungsbild von den Waren anderer Hersteller zu unterscheiden. Daher scheint das Geschmacksmuster für den Designschutz am besten geeignet zu sein.

Von der Präsentation eines Erzeugnisses in der Anmeldung hängt nicht nur der Erwerb des Patents ab, sondern auch seine Stabilität im Falle einer Anfechtung und vor allem seine Wirksamkeit d.h. die Fähigkeit, Wettbewerber zurückzuhalten und Verstöße zu verhindern. Von besonderer Bedeutung sind die in der Anwendung dargestellten Abbildungen - sie bestimmen nämlich den Schutzumfang. Es ist wichtig, diese von irrelevanten oder bekannten Details zu „befreien“, ungeschützte Teile mit gestrichelten Linien hervorzuheben und sie in verschiedenen Projektionen anzuzeigen. Bei Bedarf wird für diese Arbeit ein Designer beschäftigt.

 Stufen

Recherche

Durchsuchen der Datenbanken von Geschackmustern und Markenzeichen, von Open Source im Internet. Ein Bericht mit Empfehlungen wird bereitgestellt, im Anhang finden sich Analogielösungen.

Anmeldung

Vorbereitung einer Anmeldung (Bildbearbeitung, Erstellung der Beschreibung), Einreichung der Anmeldung, Korrespondenz mit dem Patentamt über Online-Systeme bis zur Patenterteilung.

Patent

Das Patent wird durch die jährliche Zahlung von Gebühren verlängert. Darüber hinaus muss alle 5 Jahre ein Verlängerungsantrag gestellt werden. Sollte die Gebühr nicht rechtzeitig bezahlt werden, wird der Patentschutz beendet. Sie können den Schutz innerhalb von 3 Jahren wiederherstellen.

Es ist wichtig, alle Änderungen des Namens und der Adresse des Patentinhabers rechtzeitig zu registrieren.

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